Ambulante Pflege

Die Aufgaben, die ein ambulanter Pflegedienst übernehmen kann, sind so hier ebenso vielfältig wie die Personen, die wir betreuen.

Um Leistungen der Grundpflege und  Betreuung in  Anspruch nehmen zu können, benötigen sie  einen Pflegegrad.

Die Leistungen der Behandlungspflege werden von einem Arzt verordnet.

Gerne beraten wir Sie hierzu.

Gemeinsam arbeiten wir mit Ihnen Hand in Hand,  um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit Kranken- und Pflegekassen ab.

 

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

 

Behandlungspflege (Auszug)

  • Richten von Medikamenten im
  • Wochendispenser
  • Medikamentengabe
  • Injektionen subkutan und intramuskulär
  • Infusionen an- und abhängen
  • Wundversorgung
  • Wundverbandswechsel
  • Versorgung von Drainagen
  • Dekubitusbehandlung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessung
  • Katheterisierung
  • Versorgung suprapubischer Katheter
  • Blasenspülung
  • Legen und Wechsel von Magensonden
  • Versorgung der PEG

 

Grundpflege (Auszug)

  • kleine oder große Körperpflege
  • Duschen / Baden
  • Haar- und Nagelpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Mund,- Zahn- und / oder Prothesenpflege
  • Mobilisation
  • Hilfe beim Aufsuchen und / oder Verlassen des Bettes
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungszubereitung und bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Toilettengänge
  • Stomaversorgung

 

Ihre Ansprechpartner sind:

Ronny Borchert

Pflegedienstleitung (ambulante Dienste)

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Anne Bartsch-Klement

Stv. Pflegedienstleitung (ambulante Dienste)